-Manuskriptauszug- (Es gilt das gesprochene Wort!)
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, der Gemeindevorstand gibt Ihnen heute den ungeprüften Verwaltungsentwurf des Jahresabschlusses 2020, der dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hersfeld - Rotenburg gemäߧ 128 HGO zur Prüfung vorgelegt wurde, zur Kenntnis. Nach erfolgter Prüfung hat die Gemeindevertretung dann über den endgültigen Jahresabschluss zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstandes zu entscheiden.
Zu den reinen Zahlen: Die Schlussbilanz weist die Entwicklung des Aktiv- und des Passiv-Vermögens zum Beginn und zum Ende des Rechnungsjahres 2020 aus. Demnach hat sich die Bilanzsumme vom 31.12.2019 um 888.469 EUR auf 25.298.046 EUR zum 31.12.2020 vermindert. Das Eigenkapital hat sich von um 480.636 EUR auf 3.817.556 EUR verringert. Gemäß dem Verwaltungsentwurf der Ergebnisrechnung war die Finanzlage im Rechnungsjahr 2020 gegenüber dem Rechnungsjahr 2019 rückläufig, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 476.256 EUR ergab. In 2019 betrug dieser Fehlbetrag 182.802 EUR. Der Bestand an Zahlungsmitteln hat sich um 144.397 EUR auf 317.331 EUR reduziert.
Meine Damen und Herren, der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat die Genehmigungsverfügung für unseren Haushalt 2022 erstellt. Da die eingereichten Jahresabschlüsse 2019 und 2020 allerdings Fehlbeträge ausweisen, die nicht aus dem für 2022 geplanten Überschuss gedeckt werden können, ist zusätzlich das Einvernehmen des Regierungspräsidiums Kassel einzuholen. Das Regierungspräsidium Kassel verlangt dafür ein durch die Gemeindevertretung zu beschließendes Haushaltsicherungskonzept. Dieses muss auch einen voraussichtlichen Fehlbetrag des Jahres 2021 berücksichtigen und mit Konsolidierungsmaßnahmen belegen, wie die Fehlbeträge bis zum Jahr 2024 kompensiert werden können.
Zunächst möchte ich mich sehr herzlich bei den Fraktionen und auch den Mitgliedern des Gemeindevorstandes bedanken, dass wir uns sehr kurzfristig auf einen Entwurf für dieses Haushaltssicherungskonzept verständigen konnten. Für uns alle war das gemeinsame Ziel, möglichst zügig eine Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2022 zu erhalten, damit sich wichtige Investitionsprojekte nicht noch weiter verzögern. Auch unserem Kämmerer Herrn Huff möchte ich danken, der den Verwaltungsentwurf gemeinsam mit mir erarbeitet und mit den beiden Aufsichtsbehörden abgestimmt hat. Landkreis und Regierungspräsidium haben uns signalisiert, dass dieses Konzept so genehmigungsfähig ist.
Eine kurze Erläuterung zu den Konsolidierungsmaßnahmen: Anzumerken ist hier, dass der Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2022 ohnehin nur sehr knappe Mittel für notwendige jährliche Instandhaltungsmaßnahmen aufweist. Dennoch wurden teils Mittel gestrichen oder auf Folgejahre verschoben. Etwa im Bereich des gemeindlichen Straßenbaus. Hinzu kommt die mittelfristige Planung, in der zusätzliche Erträge durch die Errichtung von Windenergieanlagen sowie durch die Erweiterung des Gewerbegebiets zu erwarten sind. Zudem sollen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen konsequent abgebaut werden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit gesehen im Gebührenbereich des Bestattungswesens und der Kinderbetreuung weitere Anpassungen zur Verbesserung der Ertragsseite vorzunehmen. Zudem soll der Gewerbesteuerhebesatz von 380 auf 395 angehoben werden.
Meine Damen und Herren, mir ist sehr bewusst, dass dies teilweise auch wieder Maßnahmen sind, bei denen die Zustimmung hier vielen schwerfällt. Aber die Tatsache, dass es seit 2009 nur zwei Jahresabschlüsse gab, in denen es kein negatives Ergebnis gab, zeigen den Handlungsbedarf. Der Spielraum für tatsächliche kommunale Selbstverwaltung wird durch Vorgaben und Auflagen von Kreis, Land und Bund immer stärker eingeschränkt. Und das Erste was der Aufsichtsbehörde dann immer einfällt, ist die Erhöhung der Grundsteuern anzumahnen. So war es anfangs auch bei der Erstellung dieses Konzepts. Ich bin froh, dass wir jetzt ein Haushaltssicherungskonzept vorlegen konnten, das ohne eine weitere Erhöhung der Grundsteuern auskommt.
Natürlich gibt es an der einen oder anderen Stelle weiteren Optimierungsbedarf. In unserer Fraktionsvorsitzenden-Runde haben wir schon darüber gesprochen und ich weiß, dass es auch aus den Fraktionen dazu Vorschläge gibt. Ich begrüße das ausdrücklich. Spätestens bei der Haushaltsaufstellung 2023 werden wir uns damit sehr intensiv auseinandersetzen müssen, um erneut einen genehmigungsfähigen Etat verabschieden zu können. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dies alles voraussichtlich keine Maßnahmen sind, die Fehlbeträge in einer Größenordnung von bis zu einer halben Millionen Euro jährlich kompensieren können. Sie alle kennen die besonderen Herausforderungen, die unsere flächenmäßig große Gemeinde mit vielen Ortsteilen, aber einer eher geringen Einwohnerzahl hat.
Deshalb werden wir in naher Zukunft wohl auch eine sehr grundsätzliche Diskussion führen müssen, ob diese Organisationform, wie wir sie seit nunmehr 50 Jahren nach der Gebietsreform haben, auch in den nächsten Jahren noch zukunftsfähig ist oder ob wir neue interkommunale Formate benötigen, damit die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger in einem vertretbaren Rahmen bleiben.
Für das Haushaltsjahr 2022 bedeutet dies jetzt aber vor allem, dass wir uns in erster Linie auf die beschlossenen Investitionen konzentrieren werden. Bei allen Dingen die den Ergebnishaushalt betreffen, wird der Gemeindevorstand sehr genau überlegen, ob wir sie in diesem Jahr tatsächlich umsetzen können oder müssen. Diese Vorsicht gilt nicht nur aufgrund der jetzt teilweise nochmals reduzierten Haushaltsmittel und den sehr erheblichen Preissteigerungen, sondern auch vor dem Hintergrund, dass es wegen dem Ukraine-Krieg und der Corona-Pandemie erneut zu Reduzierungen bei den Steuereinnahmen kommen könnte.
Herzlichen Dank!