Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde (§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V.m. § 10 der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten) zwei Geschwindigkeitsreduzierungen auf jeweils 70 km/h im Gebiet der Marktgemeinde Haunetal angeordnet, über die ich Sie gerne informieren möchte:
1. Bundesstraße 27 im Bereich der Einmündung der Landesstraße 3431 bei Rhina
Da am Knotenpunkt B27/L3431 Radfahrer queren, soll die Situation vor Ort im Hinblick auf die Verkehrssicherheit durch diese Maßnahme verbessert werden. Nach Ziffer II, Nr. 3 zu Zeichen 274 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit an jenen Abschnitten, wo außerhalb geschlossener Ortschaften Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind, in der Regel 70 km/h nicht übersteigen. Die Anordnung wird mit der Aktualisierung der Verkehrszeichen wirksam.
2. Landesstraße 3471 zwischen Wetzlos/Stärklos und Solms
Grund der Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h ist der Ausbau der Kurvenbereiche zum Windpark Stärklos. Sie gilt vom 27. Juni 2022 bis zur Beendigung der Arbeiten, längstens bis 30. September 2022.
Mit besten Grüßen
Timo Lübeck
Bürgermeister