n der Sitzung der Gemeindevertretung am 31. Oktober 2023 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:
Jahressonderzahlung 2023 außertariflich Beschäftigte
Der Gemeindevorstand hat beschlossen, den dauernd geringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigten - sog. Minijobs und anderen außertariflich Beschäftigten - die Jahressonderzahlung 2023 in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zu 90% des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgeltes, oder ersatzweise eines Monatsdurchschnittsverdienstes, mindestens aber 25 EUR als Sonderzahlung im November 2023 zu gewähren.
Kindergarten Erweiterung – Dachdeckerarbeiten
Der Gemeindevorstand hat die Dachdeckerarbeiten für den Anbau am Kindergarten Haunetal an die Firma Heupel aus Rotenburg zum Angebotspreis von rund 128.000 EUR/brutto vergeben.
Kindergarten Erweiterung – Netzanschluss
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Herstellung des Netzanschlusses für den Anbau am Kindergarten Haunetal an die Firma OsthessenNetz GmbH aus Fulda zum Angebotspreis von rund 21.500 EUR/brutto vergeben.
Kindergarten Erweiterung – Fenster und Außentüren
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für Fenster und Außentüren für den Anbau am Kindergarten Haunetal an die Firma Stuckardt aus Haunetal zum Angebotspreis von rund 107.300 EUR/brutto vergeben.
Darlehnsaufnahme
Der Gemeindevorstand hat die Aufnahme eines Darlehens für die Investitionsmaßnahmen 2023 in Höhe von 900.000 EUR bei der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg mit einer Darlehenstilgung von jährlich 2% und Zinsen in Höhe von 3,77% bei einer Laufzeit von 10 Jahren beschlossen. Die Mittel dienen der Finanzierung der Eigenanteile (u.a. bei der Kindergartenerweiterung, Radwegebau Rhina-Neukirchen, Dachstuhlsanierung Mietshaus Wehrda, Restarbeiten Entsäuerungsanlage Wehrda-Rhina, Pumpversuch für das Trinkwasserkonzept, Soccer-Court Haune-Park). Damit wurden rund 55% der für das Haushaltsjahr 2023 genehmigten Darlehnssumme in Anspruch genommen. Eine weitere Inanspruchnahme ist bislang nicht vorgesehen. Im Vorjahr wurde die genehmigte Darlehnssumme überhaupt nicht an Anspruch genommen.
Unvermutete Kassenprüfung
Eine unvermutete Kassenprüfung der Aufsichtsbehörde wurde am 10. Oktober 2023 durchgeführt. Es gab keine Beanstandungen.
Sachstand Goetel Glasfaserausbau
Die Firma Goetel hat Ende September 2023 einen Antrag nach § 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Verlegung von Glasfaserleitungen für alle Ortsteile der Marktgemeinde Haunetal gestellt. Wir stimmen das weitere Vorgehen mit dem Unternehmen ab. Wann die Planungsarbeiten abgeschlossen sind und der Ausbau beginnt steht aktuell noch nicht konkret fest.
Sanierung Dachstuhl Mietshaus Wehrda
Die energetische Sanierung (Wärmedämmung) des Daches des gemeindeeigenen Mietshauses in Wehrda durch die Firma Holzbau Vieregge aus Burghaun wurde kürzlich abgeschlossen. Damit kann auch das letzte der aus KIP-Mitteln geförderten Projekte fristgerecht abgerechnet werden.
Windenergieprojekte in und um Haunetal
Wie der Presse bereits zu entnehmen war, wurden im Windpark Buchenau sieben weitere Windenergieanlagen genehmigt. Für die angedachten Flächen in der Gemarkung Stärklos/Kruspis, die nicht in einem Vorranggebiet liegen, hat das Regierungspräsidium Kassel dem Projektierer dagegen signalisiert, dass es kein Abweichungsverfahren in Aussicht stellen kann. Der Projektierer wird uns zeitnah mitteilen, ob er ggf. ein sachlicher Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ zu einer Genehmigung führen könnte und ob er an dem Projekt festhält.
Erfreulich ist, dass sich mittlerweile alle Betreiber von Windenergieanlagen in und um Haunetal bereit erklärt haben, der Gemeinde den sogenannten Kommunalbonus nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Windenergieanlagen zu zahlen. Einige Verträge müssen dazu in den nächsten Wochen noch geschlossen werden, damit sie rückwirkend für das gesamte Jahr 2023 gelten.
Straßenbauprojekte in und um Haunetal
In einem kürzlich stattgefundenen Abstimmungsgespräch mit Hessen Mobil über anstehende Straßenbauprojekte in und um Haunetal wurde sich auf folgendes verständigt: In 2024 ist die Fahrbahnerneuerung der L 3471 von Solms (Abzweig K 24) und dem Abzweig der K 25 bei Stärklos auf einer Länge von 2,6 km vorgesehen. Im Folgejahr soll sich der Abschnitt bis Wetzlos und ggf. Schletzenrod anschließen. Die Gemeinde muss dafür rechtzeitig mitteilen, welche Sanierungsbedarfe sie bei Kanal, Wasser und Gehwegen hat. Ebenfalls für 2025 ist die Sanierung der L 3431 Ortsdurchfahrt Oberstoppel vorgesehen. Auch hierfür muss die Gemeinde die Sanierungsbedarfe für Kanal und Wasser mitteilen. An die Ortsdurchfahrt soll sich im Folgejahr der Streckenabschnitt bis Neukirchen anschließen. Dafür haben bereits erste Vermessungsarbeiten stattgefunden.
Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?
Feststellung eines Nachrückers
Der Gemeindewahlleiter stellt fest, dass Herr Michael Tegl (SPD) für den ausgeschiedenen Herrn Heiko Wiegand (SPD) in die Gemeindevertretung nachgerückt ist.
Wahl von Schriftführern
Die Gemeindevertretung wählt die Verwaltungsangestellten Annika Siebert, Corinna Eigenbrod, Michael Quanz und Lena Erbe zu weiteren Schriftführern der Gemeindevertretung.
Bericht zum Haushaltsvollzug 31.10.2023
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zum Haushaltsvollzug zum 31.10.2023 zur Kenntnis.
Übernachtungssteuersatzung
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) mit Wirkung zum 01.01.2024. Durch die Einführung dieser Übernachtungssteuer soll sichergestellt werden, dass die erfolgreiche Arbeit der Touristischen Arbeitsgemeinschaft Hessisches Kegelspiel dauerhaft und nachhaltig auf eine solide Grundlage gestellt werden kann. Die Satzung soll deshalb in allen Mitgliedskommunen wortgleich beschlossen werden. Die Übernachtungssteuer in Höhe von 1 Euro pro Übernachtung muss von allen Leistungserbringern mit Beherbergungsangebot erhoben und an die Gäste weiterberechnet werden.
Anpassung der Abwassergebühren auf Grundlage der Neukalkulation für die Jahre 2024-2026
Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührensätze der Abwassergebühren sowie der Gebühren für die Niederschlagsentwässerung wie folgt zu ändern: Schmutzwassergebühr ab 01.01.2024 = 4,39 Euro je m3 und ab 01.01.2026 = 3,87 Euro je m3. Die Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2024 = 0,42 Euro je m2 und ab 01.01.2026 = 0,40 Euro je m2. Die vorgenannten Gebührensätze gelten bis zum 31.12.2026. Sofern bis dahin keine erneute Gebührenänderung beschlossen wird, bestehen die Gebührensätze fort. Der Gemeindevorstand wird mit der Ausfertigung und Veröffentlichung der Änderungssatzung beauftragt. Der bisherige Gebührensatz für Schmutzwasser betrug 3,28 EUR je m³. Die Steigerungen resultieren aus Kostenunterdeckungen von 87.790 EUR im Jahr 2019, 95.105 EUR im Jahr 2020 und 30.065 EUR im Jahr 2021, die mit der neuen Gebühr vollständig ausgeglichen werden. Die Niederschlagswassergebühr pro m2 versigelte Fläche lag bisher bei 0,51 EUR pro m2 und sinkt damit 9 bzw. 11 Cent. Die Grundgebühren bleiben unverändert. Zur Information: Zum 01.01.2024 sinkt – wie bereits beschlossen – die Frischwassergebühr von 4,02 EUR auf 3,65 EUR je m³.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel Nr. 1“
Die Gemeindevertretung beschließt: 1) Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Haunetal gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der Änderungsplanung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für „Freiflächenphotovoltaik“. 2) Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“, Gemarkung Oberstoppel.Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“ Nr. 1 umfasst die Flurstücke 3, 4, 7, 8, 9, 10 der Flur 1, Gemarkung Oberstoppel, Gemeinde Haunetal und soll ein sonstiges Sondergebiet für die Photovoltaik ausweisen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB. 3) Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 4) Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“ sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Gemeindevertretung beschließt diese frühzeitige Offenlegung sogleich. 5) Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, falls notwendig, ein Zielabweichungsverfahren nach § 6 ROG anzustreben. Der Beschluss wurde erneut gefasst, da ein gleichlautender Beschluss aus der Sitzung vom 06.06.2023 vom Landrat als zuständige Aufsichtsbehörde beanstandet und aufgehoben wurde.